AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Februar 2025
Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber (JSH Media Jan Haselhofer, Am Sulzbach 28, 79423 Heitersheim, nachfolgend „JSH Media“ genannt) und Auftragnehmer finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
§ 1 Allgemeines
(1) Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebote und Abschluss
(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn „JSH Media“ eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
§ 3 Leistungen
(1) „JSH Media“ bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1.1) Durchführung der DJ Dienstleistung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(1.2) Bereitstellung von Ton-, Licht- und Mediatechnik (je nach Angebot)
(1.3) Auf- und Abbau, Lieferung und Abtransport der bereitgestellten Technik (je nach Angebot)
(2) Der Aufbau und Abtransport findet, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt.
§ 4 Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA // Urheberrecht
(1) Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche).
Für eine reine Privatveranstaltung sind keine Gebühren zu entrichten. Informieren Sie sich hierzu bitte auf den Seiten der GEMA!
Wir verwenden ausschließlich (meist bei Apple / iTunes) erworbene unbehandelte mp-3 bzw. aac-Dateien, welche weder kopiert noch geripped wurden oder per CD auf den PC gelangt sind und für diesen Zweck erworben wurden.
§ 5 Preise
(1) Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. (derzeit 19%). Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
§ 6 Auftragsstornierung
(1) Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrags, werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornierungskosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.
(2) Die Stornierungskosten sind wie folgt geregelt:
(2.1) Stornierungen sind bis zum 14. Tag nach Buchungseingang frei
(2.2) Anschließend werden 35 % der vereinbarten Summe fällig
(3) Ausnahmen
(3.1) Wird ein weiterer (vergleichbarer Termin vereinbart fallen keine Stornokosten an). Bei einer neuer Terminierung finden gegebenenfalls notwendige Preisanpassungen statt.
(3.2) Sofern „JSH Media“ durch nicht von uns zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Grundsätzlich steht es dem Auftraggeber offen, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne jegliche Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu widerrufen. Beginn der Frist gilt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der von „JSH Media“ bestehenden Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Um die Widerrufsfrist zu wahren , genügt lediglich die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Jedwede Widerrufe sind zu richten an: „JSH Media Jan Haselhofer, Am Sulzbach 28, 79423 Heitersheim, Email: kontakt@jshmedia.de" (2) Eine vorzeitige Erlischung des Widerrufsrecht tritt dann ein, wenn „JSH Media“ mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
(3) Die Folgen des Widerrufs sind folgende: Wenn ein Widerruf wirksam wird, sind die von beiden Parteien empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen preiszugeben. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage die Leistung ganz oder nur teilweise an „JSH Media“, zurück zugewähren, muss er gegebenenfalls an „JSH Media“ einen Wertersatz leisten. Den Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen gleichkommen. Die einzuhaltende Frist hierfür beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung.
§ 8 Leistungsstörungen
(1) Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei „JSH Media“ anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
§ 9 Leistungsverzug
(1) Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug.
Vom Verzugszeitpunkt ist „JSH Media“ berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind grundsätzlich entweder in BAR direkt nach Veranstaltungsende oder mit einem Zahlungsziel innerhalb 10 Werktage nach Veranstaltungsende per Überweisung vollständig zu tätigen. Vereinbarte Sonderregelungen bezüglich der Zahlungsbedingungen sind ausschließlich in Schriftform gültig. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von „JSH Media“ anerkannt wurden. Eine Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt dieser seine Zahlungen ein, so ist „JSH Media“ zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. I(2) „JSH Media“ ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
(3) Kreditkarten, Schecks oder ähnliches werden nicht akzeptiert, Bezahlung per Paypal ist möglich.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden an Equipment und Datenträgern, die durch deren Gäste verursacht wurden.
§ 12 Nutzung von übermittelten Informationen
(1) Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über dessen „JSH Media“ Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von „JSH Media“ für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von „JSH Media“ erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen, dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch „JSH Media“ verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht „JSH Media“ die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von „JSH Media“ übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben „JSH Media“ vorbehalten.
§ 13 Anwendbares Recht
(1) Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen „JSH Media“ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
§14 Gerichtsstand
(1) Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.