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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand April 2026

Für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und JSH Media – Jan Haselhofer, Am Sulzbach 28, 79423 Heitersheim (nachfolgend „JSH Media“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von „JSH Media“.

 

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

(3) Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform.

 

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

 

(1) Alle Angebote von „JSH Media“ sind freibleibend und unverbindlich.

 

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von „JSH Media“ zustande.

 

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

 

§ 3 Leistungen

 

(1) „JSH Media“ bietet insbesondere folgende Leistungen an:

 

DJ-Dienstleistungen

Bereitstellung von Ton-, Licht- und Medientechnik

Planung und technische Betreuung von Veranstaltungen

Auf- und Abbau der eingesetzten Technik

Lieferung und Abtransport der Technik

Vermittlung und Einsatz weiterer Künstler oder Dienstleister

 

(2) „JSH Media“ fungiert ausschließlich als Dienstleister und nicht als Veranstalter.

 

(3) Der Auf- und Abbau erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung.

 

(4) „JSH Media“ ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.

 

(5) Im Falle von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger Verhinderung ist „JSH Media“ berechtigt, einen fachlich und qualitativ gleichwertigen Ersatz-DJ oder Ersatzdienstleister einzusetzen.

 

(6) Sollte aufgrund unvorhersehbarer Umstände kein Ersatz möglich sein, beschränkt sich die Haftung von „JSH Media“ auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

 

§ 4 Verpflegung und Rahmenbedingungen

 

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sowie allen von „JSH Media“ eingesetzten Künstlern, DJs, Technikern, Dienstleistern und Mitarbeitern während der Veranstaltung alkoholfreie Getränke kostenfrei zur Verfügung.

 

(2) Bei Veranstaltungen mit einer Einsatzdauer von mehr als 6 Stunden sorgt der Auftraggeber zusätzlich für eine angemessene Verpflegung der eingesetzten Personen.

 

(3) Sofern Anreise, Veranstaltungsdauer oder Abbauzeiten eine Rückreise in der Nacht unzumutbar machen, kann die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit gesondert vereinbart werden.

 

(4) Der Auftraggeber gewährleistet einen rechtzeitigen Zugang zur Veranstaltungslocation zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt.

 

(5) Der Auftraggeber sorgt für eine geeignete und technisch ordnungsgemäße Stromversorgung am Veranstaltungsort.

 

(6) Für Schäden oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Stromversorgung, Stromausfällen oder Spannungsschwankungen übernimmt „JSH Media“ keine Haftung.

 

(7) Bei Open-Air-Veranstaltungen hat der Auftraggeber einen wettergeschützten Aufbau- und Einsatzort bereitzustellen. Bei Gefahr für Personen oder Technik ist „JSH Media“ berechtigt, die Leistung vorübergehend einzuschränken oder einzustellen.

 

(8) Behördliche Auflagen sowie Lautstärkebegrenzungen der Location oder Behörden sind „JSH Media“ vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

 

§ 5 GEMA / Urheberrecht

 

(1) Die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die Entrichtung eventuell anfallender Gebühren obliegen grundsätzlich dem Veranstalter bzw. Auftraggeber.

 

(2) „JSH Media“ verwendet ausschließlich rechtmäßig erworbene Musikdateien und Tonträger.

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots oder der Auftragsbestätigung sind, werden gesondert berechnet.

 

(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

(4) Die Zahlung erfolgt entweder in bar unmittelbar nach Veranstaltungsende oder per Überweisung.

 

(5) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag auf dem Konto von „JSH Media“ eingegangen ist.

 

(6) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist „JSH Media“ berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.

 

(7) Eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit erfolgt ausschließlich nach Absprache und wird gesondert berechnet.

 

(8) Kurzfristige technische Ausfälle einzelner Komponenten berechtigen nicht zur vollständigen Minderung der Vergütung, sofern die Veranstaltung insgesamt durchgeführt werden konnte.

 

(9) „JSH Media“ ist berechtigt, offene Forderungen an Dritte abzutreten.

 

(10) Zahlungen per PayPal sind möglich. Kreditkarten und Schecks werden nicht akzeptiert.

 

§ 7 Stornierung / Rücktritt

 

(1) Stornierungen bedürfen der Textform.

 

(2) Innerhalb von 14 Tagen nach Buchungseingang ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

 

(3) Danach gelten folgende Stornierungskosten bezogen auf die vereinbarte Auftragssumme:

 

bis 180 Tage vor Veranstaltung: 30 %

bis 90 Tage vor Veranstaltung: 50 %

bis 30 Tage vor Veranstaltung: 75 %

unter 30 Tagen vor Veranstaltung: 100 %

 

(4) Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung bei „JSH Media“.

 

(5) Bereits angefallene Fremd- oder Organisationskosten werden zusätzlich berechnet, sofern diese nicht mehr stornierbar sind.

 

(6) Wird ein vergleichbarer Ersatztermin vereinbart, können Stornokosten ganz oder teilweise entfallen.

 

(7) Kann „JSH Media“ aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände die Leistung nicht erbringen, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber „JSH Media“.

 

§ 8 Widerrufsrecht

 

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

 

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sofern der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass „JSH Media“ vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt.

 

§ 9 Leistungsstörungen und Haftung

 

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende in Textform mitzuteilen.

 

(2) „JSH Media“ haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet „JSH Media“ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(6) Der Auftraggeber haftet für Schäden an Technik, Equipment oder Datenträgern, die durch ihn selbst oder seine Gäste verursacht werden.

 

§ 10 Foto-, Video- und Social-Media-Nutzung

 

(1) „JSH Media“ ist berechtigt, während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Foto-, Video- und Tonaufnahmen der eigenen Dienstleistung, Technik sowie allgemeiner Veranstaltungsimpressionen für Eigenwerbung, Referenzzwecke und Präsentationen zu verwenden.

 

(2) Die Veröffentlichung kann insbesondere auf der Website sowie auf Social-Media-Plattformen erfolgen.

 

(3) Dabei werden die geltenden Persönlichkeits- und Datenschutzrechte beachtet.

 

(4) Der Auftraggeber kann der Nutzung einzelner Aufnahmen vor Veröffentlichung in Textform widersprechen.

 

§ 11 Datenschutz

 

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

 

(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von „JSH Media“.

 

§ 12 Nutzung übermittelter Informationen

 

(1) Vom Auftragnehmer übermittelte Konzepte, Informationen, Vorschläge und Unterlagen dürfen ausschließlich für die jeweilige Veranstaltung verwendet werden.

 

(2) Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von „JSH Media“.

 

§ 13 Anwendbares Recht

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 14 Gerichtsstand

 

(1) Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt der Sitz von „JSH Media“ als Gerichtsstand.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

(2) Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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